Erbrecht

Wir gestalten für Sie die Rechtsnachfolge von Todes wegen schon zu Lebzeiten durch die Erarbeitung von letztwilligen Verfügungen nach Ihren Wünschen. 

Wer Immobilien oder sonstiges Vermögen (auch Firmenbeteiligungen) im Ausland besitzt, braucht speziell auf diesen Umstand zugeschnittene Testamente oder Erbverträge.

In Zusammenarbeit mit Steuerberatern in Deutschland und Spanien wollen wir hier auch steueroptimiert handeln. 

Wenn der Erbfall bereits eingetreten ist, helfen wir Ihnen durch unseren juristischen Rat bei der Abwicklung der Erbschaft.