Gesellschaftsrecht

Wir beraten Sie bei Firmengründungen in Deutschland oder Spanien, entweder im Rahmen einer Neugründung oder aber auch bei einer Expansion in eines der beiden Länder. 

Wir eruieren mit Ihnen die möglichen und sinnvollen Rechtsformen und organisieren und begleiten die Gründung von Kapitalgesellschaften in beiden Ländern bis zur Eintragung in das Handelsregister. 

Nach der Gründung betreuen wir die Gesellschaften bei der Vorbereitung der notwendigen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung sowie des Verwaltungsrorgans. 

Nach Erteilung der entsprechenden Vollmachten, können wir deren Beschlüsse direkt in Spanien beurkunden und in das Handelsregister eintragen lassen. 

Wir zeigen die Übertragung von Anteilen an spanischen Kapitalgesellschaften an und bereiten Anteilskaufverträge vor.